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Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?

Während die meisten Immobilienkäufe zeitnah abgeschlossen und mit einem klassischen Kaufvertrag besiegelt werden, besteht für bestimmte Immobiliengeschäfte die Möglichkeit, den Hausverkauf durch einen zusätzlichen Vorvertrag abzusichern. Wenn Sie wissen möchten, für welche Situationen diese Option gegeben ist und wie ein Vorvertrag gestaltet werden muss, dann lesen Sie bitte weiter.

 

Darum geht es:

 

 

Was ist ein Vorvertrag?

Ein Vorvertrag wird vor dem eigentlichen Kaufvertrag abgeschlossen und bietet sich an, wenn Käufer und Verkäufer sich über den Verkauf einig sind, spezielle Details jedoch nicht sofort geklärt werden können. Um in der Zwischenzeit auf der sicheren Seite zu stehen, kann ein Vorvertrag vor dem Hauptvertrag abgeschlossen werden. Mit diesem Dokument gehen beide Vertragsparteien die Verpflichtung ein, dass die Veräußerung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Der Vorvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag, der mithilfe eines Notars geschlossen werden kann.

 

Gut zu wissen:


Eine herkömmliche Reservierungsvereinbarung ist kein Vorvertrag! Die Reservierung der Immobilie bei einem Makler verpflichtet diesen dazu, das gewünschte Objekt in einem gewissen Zeitrahmen nicht mehr auf dem Markt anzubieten. Dafür wird eine Reservierungsgebühr fällig. Diese Vereinbarung verpflichtet den Eigentümer nicht zum Verkauf, sofern dieser nicht Vertragspartei ist und nicht mit unterschreibt.

 

Welche Vorteile bringt der Hausverkauf mit Vorvertrag?

Potentielle Käufer haben möglicherweise lange nach ihrer Wunschimmobilie gesucht und sie endlich gefunden. Doch nun lässt die Finanzierung auf sich warten oder die Sanierungsmaßnahmen im Traumhaus verzögern sich um Monate. Bei einem Grundstückskauf könnten fehlende Baugenehmigungen für einen Aufschub der notariellen Abwicklung sorgen. Für diese Fälle kann ein Vorvertrag sowohl Käufer als auch Verkäufer absichern, dass der Hausverkauf an den Interessenten zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen werden kann.

Im Vorvertrag werden bereits der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten vereinbart. Dies kommt wiederum beiden Parteien zugute. Der Käufer hat die Sicherheit, dass der Kaufpreis und damit auch die Höhe der Finanzierung unverändert bleiben. Der Verkäufer hingegen braucht keine weiteren Preisverhandlungen zu befürchten.

Abhängig vom Grund der Kaufverzögerung haben die Vertragsparteien ausreichend Zeit, die konkrete Ursache für den Abschluss des Vorvertrags zu beheben. Der Käufer unterliegt somit keinem Zeitdruck bei den Verhandlungen mit seinem Kreditinstitut. Ist das Geld dann bereitgestellt, muss er die Kaufsumme erst überweisen, wenn der eigentliche Kaufvertrag beim Notar beurkundet wurde. Der Verkäufer wiederum hat ausreichend Zeit, sein eventuell vorhandenes Problem zu lösen, beispielsweise die Sanierung voranzutreiben.

 

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Was steht im Vorvertrag beim Hausverkauf?

Im Vorvertrag werden bereits alle Punkte des Kaufvertrags bzw. Hauptvertrags, wie die Bezeichnung der Immobilie und der Kaufpreis, aufgenommen. Zusätzlich werden Regelungen getroffen, die den Zeitpunkt und die Voraussetzungen des endgültigen Verkaufs beinhalten. Weiterhin wird in der Regel festgelegt, unter welchen Umständen eine Partei vom Vertrag zurücktreten darf und welche Konsequenzen bei einem unerwarteten Rücktritt zu tragen sind, beispielsweise eine Schadensersatzforderung.

 

Auf einen Blick: Diese Aspekte werden im Vorvertrag beim Hausverkauf berücksichtigt

  • Daten der Vertragsparteien

  • Bezeichnung der Immobilie mit Daten aus dem Grundbuch (Grundstücksnummer, Flurnummer)

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

  • Frist oder konkreter Zeitpunkt, bis wann bzw. zu dem der Hauptvertrag abgeschlossen werden soll

  • Voraussetzungen für den Abschluss des Kaufvertrags (z. B. bewilligte Finanzierung)

  • Bedingungen, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können

  • Regelung von Schadenersatzansprüchen bei Rücktritt aus nicht vereinbarten Gründen

 

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Gut zu wissen:

Für die Ausarbeitung des Vorvertrags entstehen im Falle der notariellen Beurkundung Notarkosten.

 

 

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Fazit

Spezielle Situationen, die ein Immobiliengeschäft erst in naher Zukunft ermöglichen, kann ein Vorvertrag beim Hausverkauf sinnvoll sein. Durch diesen Vertrag vor dem Hauptvertrag (Kaufvertrag) erlangen beide Parteien Planungssicherheit.

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