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Wie Sie Ihr Haus richtig an Ihr Kind verkaufen

Im fortgeschrittenen Alter stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Neben den Optionen das Gebäude zu vererben oder zu verschenken, können die Eigentümer das Haus auch an ihr Kind verkaufen. Welche Vorteile sich daraus ergeben können und warum der Verkaufspreis für das Finanzamt von Bedeutung ist, lesen Sie hier.

 

Darum geht es:

 

 

Wann bietet es sich an, das Haus ans Kind zu verkaufen?

Der Hausverkauf an ein Kind zu Lebzeiten kann in mehreren Situationen sinnvoll sein. Haben Sie nur ein Kind, ist es klar, wer das Haus einmal besitzen wird. In diesem Fall sollten Sie einen Makler einschalten, der Ihnen berechnen kann, ob sich der Hausverkauf gegenüber der Erbschaft und der damit einhergehenden Erbschaftssteuer für Ihr Kind lohnt.

Gehören mehrere Kinder zu Ihrer Familie, kann es zu Erbstreitigkeiten kommen, die Sie mit einem Hausverkauf vorab unterbinden können. In der Regel wird der Kaufvertrag für Ihr Haus beinhalten, dass Sie ein lebenslanges Wohnrecht erhalten und/oder die Pflege im Alter durch das Kind übernommen wird.

Stehen für die Immobilie in naher Zukunft Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an, bietet sich der Hausverkauf an das Kind als „Steuersparmodell“ an. Durch den geringeren Kaufpreis und die Abschreibung der Maßnahmen beim Finanzamt kann sich dieser Immobilienverkauf durchaus rechnen.

 

Werden beim Hausverkauf an das Kind Steuern fällig?

Kauft ein Kind sein Elternhaus, so wird nach § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) keine Grunderwerbsteuer fällig. Im Gegenteil, das Kind kann als Käufer bei der Steuererklärung Abschreibungen angeben, beispielsweise Sanierungskosten. Sollten die Eltern ihr Wohnrecht durch eine Miete begleichen, was eher untypisch ist, wird dieses Einkommen für das Kind bei der Einkommenssteuer berücksichtigt.

 

 

Warum kann das Finanzamt den Hausverkauf auch ablehnen?

Das Finanzamt prüft den Hausverkauf an ein Kind genau, um einen Scheinkauf ausschließen zu können. Aus diesem Grund darf das Haus der Eltern nicht unter Wert veräußert werden. Dazu vergleicht das Finanzamt den Verkehrswert mit dem tatsächlichen Verkaufspreis.

Wird im Kaufvertrag eine Klausel zum lebenslangen Wohnrecht der Eltern und zur verpflichtenden Pflege im Alter aufgenommen, verringert sich der Kaufpreis deutlich. Dies können mehrere 10.000 Euro sein, die vom Finanzamt anerkannt werden. Ein Makler kann Sie dahingehend am besten beraten. Der Verkehrswert und damit der Verkaufspreis liegen außerdem nicht so hoch, wenn anstehende Reparaturen und Renovierungen erst nach dem Verkauf durchgeführt werden. Diese Kosten können dann durch die Steuern abgesetzt werden.

 

Welche Vorteile hat der Hausverkauf an das Kind?

Für die Eltern liegen die Vorteile, das Haus zu Lebzeiten an ein Kind zu verkaufen, auf der Hand. Die Immobilie bleibt in der Familie und kann aus eventuellen Erbstreitigkeiten der eigenen Kinder herausgenommen werden. Durch die Regelungen im Kaufvertrag wird den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht garantiert und/oder ihre Pflege im Alter zugesichert.

Der Hausverkauf für das Kind ist steuerfrei, denn die Grunderwerbsteuer wird durch die direkte Verwandtschaft nicht fällig. Der Verkaufspreis kann deutlich gesenkt werden, wenn Regelungen zugunsten der Eltern getroffen und notwendige Sanierungen erst nach dem Kauf vollzogen werden. Sollten sich die Geschwister in Bezug zum Haus mit Grundstück uneinig sein, schützt der Verkauf das Kind, da die Veräußerung nicht angefochten werden kann.

 

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Fazit

Ein Hausverkauf an das Kind kann in verschiedenen Situationen eine bessere Option als die Vererbung sein. Der Verkaufspreis lässt sich für das Kind senken, wenn den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht und/oder die Pflege im Alter zugesichert wird.

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