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Hausverkauf: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen!

Für Verkäufer einer Immobilie stehen vor allem zwei Fragen im Raum: Wie viel ist mein Haus wert und welche Summe landet auf meinem Bankkonto? Dass ein Hausverkauf nicht nur eine finanzielle Einnahme bedeutet, sondern auch diverse Kosten mit sich bringt, ist vielen Eigentümern zunächst kaum bewusst. Um Schreckmomenten beim Ablauf ihres Immobilienverkaufs vorzubeugen, geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Posten, die es für den Verkauf einzukalkulieren gilt.



 

Darum geht es:



 

Mögliche Kosten beim Hausverkauf im Überblick

Natürlich fallen die höchsten Kosten bei einem Hausverkauf für den Käufer an. Doch ehe es überhaupt zum Eigentümerwechsel kommt, muss auch der Verkäufer sein Portemonnaie zücken. So ist die Maklerprovision hälftig vom Verkäufer zu tragen, die andere Hälfte muss der Käufer übernehmen (entsprechend Gesetzesänderung zum 23.12.2020). Auch für den erforderlichen Energieausweis entstehen Kosten für den Eigentümer der Immobilie. Damit Sie sich beim Ablauf Ihres Hausverkaufs nicht verzetteln, schauen wir uns die einzelnen Kostenstellen im Folgenden an.



Auch für Eigentümer entstehen beim Hausverkauf Kosten. |
© pixabay



Immobilienbewertung oder Wertgutachten?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Bewertung einer Immobilie: Die Immobilienbewertung und das Wertgutachten.

Ein Wertgutachten (auch: Verkehrswertgutachten) empfiehlt sich in potentiellen Streitfällen und wird von einem Sachverständigen - i.d.R. von einem Makler, Architekten oder Ingenieur - auf der Grundlage aller relevanten Unterlagen und einer Begutachtung der Immobilie vor Ort erstellt. Ermittelt wird der Sachwert und nicht der Marktwert!

Für den gewöhnlichen privaten Hausverkauf ist die kostenlose Immobilienbewertung völlig ausreichend. Die Investition in ein kostspieliges Wertgutachten können sich Hausverkäufer also in den meisten Fällen sparen!





Wertgutachten vs. Immobilienbewertung - Was ist der Unterschied?

 

Im Unterschied zur Immobilienbewertung, die von seriösen Maklern in der Regel kostenlos vorgenommen wird, kann das von einem Sachverständigen erstellte kostenpflichtige Wertgutachten auch vor Gericht gültig sein. Ermittelt wird der Verkehrswert der Immobilie (Verkehrswertgutachten). Da es in letzterem Fall keine Garantie gibt, ist von einem Wertgutachten abzuraten, solange keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.




Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift sämtlicher Einträge im Grundbuch und bestätigt einen Verkäufer als tatsächlichen Eigentümer der jeweiligen Immobilie. Enthalten sind u.a. Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, zum Nießbrauchrecht und zu Grundpfandrechten (z.B. Grundschuld). Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug betragen rund 10 Euro, für eine beglaubigte Kopie werden etwa 20 Euro fällig.



Der Grundbuchauszug zählt zu den notwendigen Unterlagen beim Hausverkauf.

Löschung der Grundschuld

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, können Sie im Grundbuch eine ggf. bestehende Grundschuld vom Notar löschen lassen. Die anfallenden Gebühren kommen dem beauftragten Notar und dem zuständigen Amt zu. Insgesamt können Sie mit Kosten von etwa 0.2 Prozent der Höhe der Grundschuld rechnen.

Energieausweis

Seit 2009 sind Eigentümer einer Immobilie dazu verpflichtet, dem Käufer einen Energieausweis auszuhändigen. Dieses Dokument ist zehn Jahre gültig und umfasst Daten zur Energieeffizienz eines Hauses. Die Kosten für einen Energieausweis sind gesetzlich nicht geregelt, liegen aber im Schnitt bei 100 bis 500 Euro. Je komplexer das Haus, desto mehr kostet ein Energieausweis.



Haben an Ihren Energieausweis gedacht?

Spekulationssteuer

Eine Spekulationssteuer ist dann an das Finanzamt zu entrichten, wenn der Verkäufer einen Wertzuwachs für seine Immobilie gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis erzielt hat und der Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren stattfindet. Haben Sie Ihre Immobilie in den letzten zwei Jahren wohnlich genutzt, müssen Sie keine Steuer zahlen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Möchten Sie mit den Einnahmen aus Ihrem Hausverkauf den ursprünglichen Kredit bei der Bank für Ihre Immobilie tilgen? Dann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Die Kosten dieser Entschädigung berechnen sich aus der bestehenden Restschuld und sind abhängig von Ihren individuellen Finanzierungsbedingungen und von der Höhe der Zinsen.



Sie möchten Ihren Hauskredit vorzeitig ablösen? Sprechen Sie mit Ihrer Bank.  |
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Für die Prüfung ist zudem wichtig, welche Sondertilgungsmöglichkeiten der Vertrag mit Ihrer Bank enthält. Hat die Bank diese Sondertilgungsmöglichkeiten einkalkuliert?

Notarkosten

Wechseln Immobilien den Eigentümer, ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag erforderlich. Die Notarkosten belaufen sich auf 1,5 Prozent des Kaufpreises. Diesen nicht unerheblichen Betrag muss der Käufer tragen.



Hinweis


Wurde ein Notar für die Erstellung des Kaufvertrags beauftragt und es kommt nicht zur Beurkundung des Kaufvertrags, stellt der Notar die Kosten für den Kaufvertragsentwurf dem Verursacher in Rechnung.



Maklerprovision

Wurde Ihr Haus von einem Makler erfolgreich vermarktet und verkauft, wird eine Maklerprovision (Courtage) fällig. Die anfallenden Maklergebühren belaufen sich entsprechend der Region üblicherweise auf drei bis sechs Prozent des Verkaufspreises zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Diese Kosten sind hälftig vom Verkäufer und Käufer zu tragen (entsprechend Gesetzesänderung zum 23.12.2020).



Hinweis


Die Maklerprovision ergibt sich aus dem im Kaufvertrag genannten Kaufpreis für Ihre Immobilie und wird mit der notariellen Beurkundung fällig.



Lassen Sie eine Immobilienbewertung vornehmen!

 

Fazit: Mit einem Immobilienmakler auf Nummer sicher gehen

Wer sich als Eigentümer einer Immobilie auf die spannende Reise Hausverkauf begibt, ist mit einem seriösen Immobilienmakler an seiner Seite bestens beraten. Ein Makler übernimmt nicht nur die Immobilienbewertung, sondern hält sämtliche notwendigen Fäden beim Ablauf Ihres Hausverkaufs für Sie in der Hand - von der Immobilienbewertung bis zur Übergabe des Hauses.

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