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Was passiert mit der Versicherung beim Hausverkauf?

Was Sie wissen sollten:



 

Eigentümerwechsel: Wie Sie mit Ihrer Gebäudeversicherung beim Hausverkauf umgehen

Witterungsbedingte Schäden durch Sturm, Blitzschlag und Hagel ebenso wie durch Feuer oder Leitungswasser können kostenintensive Reparaturmaßnahmen nach sich ziehen oder das Haus im schlimmsten Fall unbewohnbar machen. Im Schadensfall sind Eigentümer deshalb erleichtert, wenn die Gebäudeversicherung greift.

Wozu braucht man eine Gebäudeversicherung?


Gebäudeversicherung (auch: Wohngebäudeversicherung) ist die wichtigste Versicherung für Eigentümer einer Immobilie. Sie bietet.Versicherungsschutz für Haupt- und Nebengebäude bei Schäden und Folgeschäden durch Sturm, Blitzschlag, Hagel, Feuer und Leitungswasser.



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Doch was passiert nun mit der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel? Laut § 95 VVG geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über, sobald dieser im Grundbuch als neuer Eigentümer bestimmt ist.



Gebäudeversicherung: Die finanzielle Rettung für Eigentümer im Schadensfall. | © pixabay



Der Nachweis über eine aktive Gebäudeversicherung ist seitens der Kreditinstitute sogar eine Grundvoraussetzung für die Finanzierung einer Immobilie. Nehmen Sie als Verkäufer also keinesfalls eine Kündigung vor.

Wichtig!


Melden Sie Ihrer Versicherung unverzüglich den Eigentümerwechsel. Andernfalls könnten Zahlungen im Schadensfall abgelehnt werden.



Sonderkündigungsrecht betrifft nur neue Eigentümer

Nun ist der Käufer einer Immobilie nicht gezwungen, die laufende Gebäudeversicherung zu behalten. Im Zuge der Veräußerung eines Hauses besteht für den neuen Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht. Demzufolge wird ihm ein Zeitfenster für die Kündigung von einem Monat eingeräumt. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Anschließend ist die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten.

Wann ist die Kündigung der Gebäudeversicherung sinnvoll?


Besteht die Gebäudeversicherung seit vielen Jahren und entspricht nicht mehr den aktuellen Standards, kann es für den neuen Eigentümer sinnvoll sein, den Altvertrag zu kündigen. In diesem Fall ist ein neuer Vertrag mit einem besseren Preis-/Leistungsverhältnis zu empfehlen.



Prämie schon gezahlt? So können sich alte und neue Eigentümer einigen

Da der Eigentümer die Prämie für das laufende Versicherungsjahr zum Zeitpunkt des Hausverkaufs gewöhnlich bereits gezahlt hat, kann eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden. So könnte der neue Eigentümer einfach einer Rückzahlung zustimmen oder aber der Kaufpreis für das Haus erhöht sich um die Prämie für die Gebäudeversicherung.

Für den Fall, dass der Käufer die Gebäudeversicherung kündigt, erhält der Verkäufer seine Zahlung vom Versicherer zurück.

Fazit

Die Gebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer ein unverzichtbares Gut. Beim Hausverkauf wechselt der Vertrag mit dem Grundbuch den Eigentümer. So ist der Versicherungsschutz beim Eigentümerwechsel lückenlos gegeben und Käufer können sich auf all die anderen Aufgaben konzentrieren, die ein Umzug mit sich bringt. Der neue Eigentümer hat jedoch das Recht, den bestehenden Versicherungsvertrag gemäß vorgegebener Fristen zu kündigen. Andernfalls bietet es sich an, die bereits gezahlte Prämie für das laufende Versicherungsjahr auf den Kaufpreis anzurechnen. Beauftragen Sie einen Makler, der für Ihre Immobilie einen guten Verkaufspreis aushandelt.

 

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