Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters
Die Verpflichtung des Vermieters zur Mängelbeseitigung endet dort, wo die Verpflichtung seine „Opfergrenze” überschreitet … Wann diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, muss im Einzelfall ermittelt werden … Es darf kein krasses Missverhältnis entstehen zwischen dem Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter sowie dem Wert des Mietobjekts andererseits …
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