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Hausverkauf bei Scheidung: Worauf ist zu achten?

Eine Trennung der Ehepartner mit anschließender Scheidung ist für alle Beteiligten emotionaler Stress, der die Aufteilung der gemeinsam erwirtschafteten Güter wie eine Immobilie umfasst. Gerade hier ist jedoch Besonnenheit und das gemeinsame Vorgehen gefragt, um das Bestmögliche aus der Situation herausholen zu können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Hausverkauf bei einer Scheidung gut überlegt abwickeln können.

 

Darum geht es:

 

 

Welche rechtlichen Grundlagen betreffen das Haus bei einer Scheidung?

 

Haben Sie während Ihrer Ehe ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft, fällt diese Immobilie in der Regel in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ausnahmen bilden lediglich ein Ehevertrag, in dem eine Gütertrennung vereinbart wurde, oder eine Erbschaft, durch die einer der Ehegatten Besitzer der Immobilie wurde.

 

Was ist die Zugewinngemeinschaft?


Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen ist der sogenannte Zugewinn, den sich die Eheleute gemeinsam, also in der Zugewinngemeinschaft, erarbeitet haben. Bei einer Scheidung wird das Vermögen (aber auch die Schulden) jeweils zur Hälfte geteilt.

 

Immobilienbwertung

 

Aufgrund dieser Rechtslage müsste auch das in der Ehe erworbene Haus oder die Wohnung unter den Eheleuten aufgeteilt werden. Bei der Zugewinngemeinschaft dürfen beide Partner bestimmen, was mit der Immobilie geschieht. Möchte beispielsweise einer der Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern das Haus behalten, ist er verpflichtet, den anderen mit einem Zugewinnausgleich zu entschädigen.

 

Hausverkauf bei Scheidung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Vor der Entscheidung für den Immobilienverkauf sollten Sie sich darüber einig werden, welcher Weg in Ihrer Situation für alle Beteiligten die beste Lösung ist. Führen Sie sich vor Augen, dass überstürztes Handeln wie ein Notverkauf finanzielle Verluste nach sich ziehen kann. Bei der Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alle Schritte miteinander absprechen und schriftlich festhalten.

Falls kein Partner das Haus behalten und gegebenenfalls den anderen Ehegatten auszahlen kann, bleiben folgende vier Möglichkeiten, um das Haus zu verkaufen:

  • einvernehmlicher Hausverkauf

  • Teilungserklärung

  • Teilungsversteigerung

  • Übertragung auf gemeinsame Kinder

 

 

Scheidung: Welche Möglichkeiten haben Ehegatten beim Hausverkauf? © pixabay

 

1. Einvernehmlicher Hausverkauf

 

Im Fall des einvernehmlichen Hausverkaufs können sich beide Partner auf den gemeinsamen Verkauf Ihrer Immobilie einigen. Dabei ist es durchaus möglich, den Verkauf im Trennungsjahr voranzubringen, um nicht unter Druck das Haus zu einem geringeren Preis verkaufen zu müssen. Nach dem Immobilienverkauf können sich die Ehegatten den Erlös teilen und/oder eventuelle Tilgungen bei der Bank leisten.

 

2. Teilungserklärung

 

Die auch als Realteilung bezeichnete Teilungserklärung kann nur dann vollzogen werden, wenn sich baulich zwei getrennte Wohnbereiche abgrenzen lassen, die in sich abgeschlossen sind. Ob die getrennten Bereiche weiterhin selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden, ist dann dem jeweiligen Ehegatten überlassen. Besitzen Sie ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen, so wäre die Teilungserklärung eine sinnvolle Lösung bei einer Scheidung.

 

3. Teilungsversteigerung

 

Sollten sich beide Ehepartner überhaupt nicht einigen können, käme noch die Teilungsversteigerung in Betracht, die von einem der Eheleute beim Amtsgericht beantragt werden muss. In einer öffentlichen Versteigerung wird dann der Hausverkauf abgewickelt, wobei Sie in den meisten Fällen mit einem finanziellen Verlust rechnen müssen.

 

4. Übertragung auf gemeinsame Kinder

 

Diese letzte Option bietet sich an, wenn Sie bereits ein erwachsenes Kind haben, das sich die Unterhaltung des Hauses finanziell leisten kann. Bei mehreren Kindern könnte es jedoch Probleme geben, wenn ein Kind bevorzugt wird oder die Auszahlung der Geschwister finanziell nicht machbar ist. Sind Ihre Kinder noch minderjährig, muss die Übertragung des Hauses vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Die Immobilie bliebe in allen Fällen durch eine Schenkung im Familienbesitz.  

 

Gut zu wissen:


Um die individuell richtige Option für den Hausverkauf bei einer Scheidung wählen zu können, empfehlen wir Ihnen einen unverbindlichen Termin bei einem Makler.

 

 

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Fazit

Um den Hausverkauf bei einer Scheidung für alle Beteiligten erfolgreich über die Bühne bringen zu können, gibt es verschiedene Varianten. Suchen Sie sich die geeignetste Option aus und verkaufen Sie die Immobilie am besten schon im Trennungsjahr, um nicht kurzfristig aus dem Hausverkauf einen Notverkauf machen zu müssen.

 

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