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Wie Sie Ihr Haus trotz Kredit verkaufen können

Sie möchten Ihr Haus verkaufen, haben aber Ihren Kredit noch nicht getilgt? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Eigentümern auch. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie als Kreditnehmer mit der Grundschuld für Ihre Immobilie umgehen können und ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank umgehen können.

Darum geht es:



Gute Nachrichten: Deshalb können Sie Ihre Immobilie trotz laufendem Kredit verkaufen

Sie haben einen laufenden Kredit bzw. ein Darlehen für Ihre Immobilie und wollen nun frühzeitig verkaufen? Keine Sorge, im Grunde steht Ihrem Vorhaben trotz Finanzierung nichts im Wege, solange Sie sich an die Vertragsbedingungen Ihrer Bank halten.

Denn als Geldgeber für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung hat sich die Bank natürlich abgesichert - und zwar mit einem Eintrag im Grundbuch über die Grundschuld und einem Darlehensvertrag. Letzterer enthält sowohl die vereinbarte Laufzeit, den Zinssatz und die Zinsfestschreibungszeit für Ihre Immobilie als auch die ggf. geforderte Vorfälligkeitsentschädigung.



Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?


Mit der Vorfälligkeitsentschädigung stellt die Bank dem Kreditnehmer bei vorzeitiger Kündigung der Finanzierung vor Fälligkeit der Rückzahlung eine bestimmte Zinssumme in Rechnung.



Aber: Sofern die Zinsfestschreibung Ihres Kredites abgelaufen ist, können Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen. Damit entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung für Sie.

Immobilienbewertung

Immobilienverkauf: Diese 3 Möglichkeiten haben Kreditnehmer

Als Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung mithilfe einer Finanzierung erworben haben, hatten Sie wahrscheinlich nicht geplant, Ihren Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. Für all jene, die sich dennoch zu diesem Schritt veranlasst fühlen, gibt es Optionen für den Hausverkauf (verlinken mit Hauptseite: Ablauf und Dauer ) trotz Kredit.

Hausverkauf trotz laufenden Kredits? Diese Möglichkeiten haben Eigentümer. | © pixabay

1. Mit dem Hausverkauf den laufenden Kredit ablösen

Die erste Möglichkeit besteht darin, den ausstehenden Betrag Ihrer Finanzierung mit dem Erlös aus Ihrem Immobilienverkauf zu begleichen. Nachteil: Je nach Laufzeit des Kredits, könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung für Sie als Kreditnehmer fällig werden, um den Zinsverlust auszugleichen.

Damit Ihre Rechnung aufgeht, ist es umso wichtiger, dass der Kaufpreis wenigstens die bestehende Grundschuld und die Vorfälligkeitsentschädigung abdeckt. Lassen Sie deshalb vorab eine Wertermittlung für Ihre Immobilie von Ihrem Makler vornehmen.

2. Haus verkaufen und Kredit für ein neues Haus verwenden

Ist Ihnen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu groß oder zu klein geworden und Sie möchten sich wohnlich verändern? Dann haben Sie nach Rücksprache mit Ihrer Bank eventuell die Möglichkeit, Ihren bestehenden Kreditvertrag im Zuge des Hausverkaufs auf eine neue Immobilie umzumünzen. Der Wert beider Immobilien sollte ein ähnliches Niveau haben.



3. Kredit vom Käufer übernehmen lassen

Erklärt sich der potentielle Käufer Ihrer Immobilie bereit, Ihren Kredit zu übernehmen? Das ist erfreulich, jedoch hat die Bank in diesem Fall das letzte Wort. Voraussetzung für den Wechsel sind die Bonität des Käufers als auch dessen Einverständnis mit den bereits vereinbarten Bedingungen des Kreditvertrags.

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Fazit

Grundsätzlich ist der Immobilienverkauf trotz laufendem Kredit also möglich. Für welchen Weg Sie sich entscheiden, ist von vielen Aspekten abhängig. Darunter die Einwilligung Ihrer Bank, die Bedingungen Ihres Kreditvertrags als auch der Wert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Bank und Ihrem Makler umfassend beraten. Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nicht mehr für den Eigenbedarf nutzen, können Sie natürlich auch vermieten. Welche Vor- und Nachteile das Vermieten Ihrer Immobilie mit sich bringt, lesen Sie in unserem Beitrag “Ratgeber: Haus verkaufen oder vermieten?”

 

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