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Warum der Energieausweis bei einem Hausverkauf wichtig ist

Stehen Sie vor dem Hausverkauf oder planen diesen Schritt für die nahe Zukunft? Dann sollten Sie sich Gedanken über den Energieausweis für Ihre Immobilie machen, denn seit 2014 ist dieser nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) Pflicht. Wir verraten Ihnen, wo Sie für den Hausverkauf einen Energieausweis erhalten können, welche Variante Sie benötigen und auf welchen Daten dieser beruht.

 

Darum geht es:

 

 

Was steht im Energieausweis?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, muss der Käufer nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausreichend darüber informiert werden, mit welcher energetischen Ausstattung die Immobilie betrieben wird und welcher Energieverbrauch zu erwarten ist.

 

Wie hoch ist der Energieverbrauch für Ihr Haus? | © SailorAnna / CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)

 

Um einen anschaulichen Eindruck zu erhalten, werden im Energieausweis neben technischen Angaben und Verbrauchszahlen in Kilowattstunden zudem Farbskalen verwendet, um den Endenergie- und den Primärenergieverbrauch eines Gebäudes darstellen zu können, die in Energieeffizienzklassen von grün (A+ — ressourcenschonend und energiesparend) bis rot (H — schlechte Energiebilanz) abgebildet sind.

 

Dabei beinhaltet der Primärenergieverbrauch alle aufgewendeten Energien, die vor dem Einsatz des im Haus verwendeten Brennstoffes benötigt werden. Klima- und umweltfreundliche Rohstoffe werden dabei besser bewertet. Beim Endenergieverbrauch: wiederum handelt es sich um den Energieverbrauch zur Nutzung der Immobilie.

 

Gut zu wissen


Schalten Sie für den Hausverkauf einen Makler ein, kann er Sie über Besonderheiten beim Energieausweis beraten. Lassen Sie sich beispielsweise über die im Dezember 2020 in Kraft tretenden neuen Maklerregeln informieren.

 

Beachten Sie, dass die Werte im Energieausweis der Orientierung dienen. Der realistische Energieverbrauch ist individuell vom Verbraucher abhängig.

 

Welche Varianten vom Energieausweis gibt es?

Für Immobilien gibt es zwei verschiedene Energieausweise: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Abhängig vom Baujahr Ihrer Immobilie kommen beide oder nur der Bedarfsausweis in Frage. Für Wohnungen gilt der Energieausweis des gesamten Gebäudes, da für einzelne Wohneinheiten kein separater Energiebedarf bestimmt wird.

Bedarfsausweis

In diesem Fall wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie rechnerisch ermittelt. Zwingend vorgeschrieben ist dies für Gebäude, die der Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 noch nicht entsprechen und für Neubauten. Experten lassen konkrete technische Daten in ihre Berechnung einfließen, wie die Wandstärke mit Dämmung, die Heizungsanlage und die Art der Lüftung. Für Häuser mit älteren Baujahren ohne bisherige Sanierung bedeutet dies eine schlechte Energieeffizienzklasse.

 

Gut zu wissen


Energieberater können ein Sanierungskonzept aufstellen, um den Energiebedarf zu minimieren. Lassen Sie sich noch vor dem Hausverkauf beraten, denn mithilfe von staatlich geförderten Baugeldern könnten Sie Ihr Haus modernisieren und nach Abzug aller Kosten teurer verkaufen als vor dieser Maßnahme.

 

Verbrauchsausweis

Laut Immowelt-Ratgeber „orientiert sich der Verbrauchsausweis an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit.“ Dafür werden mindestens die letzten drei Abrechnungsjahre ausgewertet, um den Endenergiebedarf zu ermitteln. Dieses Verfahren kann für alle Immobilien angewendet werden, die nach 1977 erbaut wurden.

 

Gut zu wissen


Denkmalgeschützte Häuser unterliegen beim Hausverkauf nicht der Pflicht zur Energieausweisbereitstellung.

 

Wer stellt den Energieausweis beim Hausverkauf aus?

Die Angaben im Energieausweis gelten für zehn Jahre. Ist Ihr Ausweis abgelaufen, benötigen Sie eine neue Bescheinigung, die beim Bedarfsausweis technische Gutachter, wie Ingenieure, Architekten, Schornsteinfeger oder Heizungsbauer, ausstellen können. Den Verbrauchsausweis erhalten Sie bei Ihrem Energieversorger oder Energieberater. Mittlerweile gibt es dazu viele Online-Angebote, die Sie jedoch vorab auf Seriosität prüfen sollten.

 

Was kostet ein Energieausweis?

Generell sind Verbrauchsausweise mit etwa 20 - 100 Euro günstiger zu erhalten als Bedarfsausweise, die ab ca. 150 Euro losgehen. Eine kostenlose Bewertung ist schwer zu finden, wird aber beim Hausverkauf über einen Makler möglicherweise angeboten.

 

 

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Fazit

Für einen Hausverkauf wird der Energieausweis als Dokument zwingend vorgeschrieben. Überprüfen Sie Ihren Ausweis daher auf Aktualität und lassen sich gegebenenfalls einen neuen ausstellen. Bereits im Verkaufsinserat und im Exposé müssen Werte bzw. das komplette Dokument enthalten sein. Nach dem Hausverkauf ist der Energieausweise dem neuen Eigentümer zu übergeben.

 

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