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Hausverkauf: Wie hoch sind die Notarkosten?

Bereits im Vorfeld eines Hauskaufs sollte sich jeder Käufer darüber im Klaren sein, dass zum Kaufpreis weitere Kosten hinzukommen. Neben der Grunderwerbssteuer sind vor allem die Notar- und Grundbuchgebühren nicht unerheblich. Informieren Sie sich bei uns über die Höhe der Notarkosten beim Hausverkauf, aber auch über die Haftung des Verkäufers hinsichtlich der Notargebühren.

 

Darum geht es:

  • Was sind Notarkosten beim Hausverkauf?

  • Wer trägt die Notarkosten und Grundbuchgebühren?

  • Welche Posten werden vom Notar abgerechnet?

  • Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

  • Fazit

     

Was sind Notarkosten beim Hausverkauf?

Nach Paragraf 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Sie ein Haus nur dann rechtswirksam verkaufen, wenn eine notarielle Beurkundung erfolgt und der Eigentümerwechsel im Grundbuch dokumentiert wird. Sie sind also verpflichtet, einen Notar aufzusuchen, der all diese Arbeiten übernimmt. Dafür kann er nach der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) die einzelnen Aufwendungen abrechnen und Ihnen als Notar- und Grundbuchgebühren in Rechnung stellen.

Gut zu wissen:


Wird die Immobilie nach dem Kauf vermietet oder gewerblich genutzt, dann können die Notarkosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Immo-Bewertung

Wer trägt die Notarkosten und Grundgebühren?

Für die Notarkosten ist in erster Linie der Käufer verantwortlich. Veranlasst jedoch der Verkäufer eine Änderung im Grundbuch, die ihn betrifft, muss er die Kosten übernehmen. Das könnte zum Beispiel bei der Löschung einer Grundschuld nach Abzahlung eines Kredits der Fall sein, wenn die Bank die Löschungsbewilligung erteilt. In einem weiteren Ausnahmefall muss der Verkäufer die Notarkosten ebenfalls begleichen, und zwar dann, wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Der Verkäufer haftet als Gesamtschuldner mit.

 

Notarkosten

Vor dem Hauskauf lohnt es sich, einen genauen Blick auf anfallende Notarkosten zu werfen. ©Unsplash

 

Welche Posten werden vom Notar abgerechnet

So wie sich nicht jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung ähnelt, so können auch die Notar- und Grundbuchkosten vielfältig sein. Einigen sich die Vertragsparteien beispielsweise auf die Einrichtung eines Notaranderkontos, über das die Zahlung des Kaufpreises abgewickelt wird, so wird sich dieser Punkt bei den Notarkosten wiederfinden. Eintragungen beim Grundbuchamt werden ebenfalls über den Notar abgerechnet, gelten allerdings als Grundbuchgebühren. Diese sind von der Mehrwertsteuer befreit, die Notarkosten dagegen nicht.

Um Ihnen die Theorie etwas leichter zu vermitteln, werden wir anhand eines Beispiels die Notarkosten beim Hausverkauf durchrechnen. Wir nehmen dafür an, dass Sie ein Haus für 400.000 Euro erwerben und einen Kreditvertrag über 300.000 Euro unterschrieben haben. Ferner haben Sie eine Auflassungsvormerkung (Reservierung der Immobilie) im Grundbuch eintragen lassen und wickeln die Zahlung über ein Notaranderkonto ab.

 

Beispielrechnung Notarkosten

Notarkosten

Betrag

Notarielle Beurkundung

1.570,00 €

Beurkundung Grundschuld

635,00 €

Betreuungsgebühr

392,50 €

Vollzug des Immobiliengeschäfts

392,50 €

Abwicklung über Notaranderkonto

785,00 €

Notarkosten ohne MwSt

3775,00 €

Gesamtkosten zuzüglich MwSt (16 % / 19 %

4.379,00 €/ 4.492,25 €

 

makellos_Beispielrechnungen_Notarkosten

 

Beispielrechnung Grundbuchgebühren

Grundbuchgebühren

Betrag

Eintragung Auflassungsvormerkung

392,50 €

Umschreibung Eigentümer

785,00 €

Eintragung Grundschuld

635,00 €

Löschung Auflassungsvormerkung

25,00 €

Grundbuchgebühren

1.837,50 €

 

makellos_Beispielrechnungen

 

Die Gesamtsumme der Grundbuch- und Notarkosten beim Hausverkauf  beläuft sich in diesem Beispiel auf 6.216,50 €/ 6329,75 €.

Zu dieser Kostenaufstellung können durchaus noch kleine weitere Posten hinzukommen, die unter anderem für Porto oder Schreibauslagen notwendig waren.

 

Im Allgemeinen betragen die Notarkosten rund 2 Prozent der Kaufsumme. ©Pixabay

 

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Nach der Beispielrechnung würden die Notar- und Grundbuchgebühren im Verhältnis zum Kaufpreis 1,58 Prozent betragen. Diesen Wert können Sie sich als etwaigen Anhaltspunkt für alle Immobiliengeschäfte merken, denn im Allgemeinen werden die Notarkosten mit rund 2 Prozent der Kaufsumme angenommen.

 

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Fazit

Die Notarkosten beim Hausverkauf sind keinesfalls zu unterschätzen und können mit bis zu 2 Prozent des Kaufpreises zu Buche schlagen. Es ist jedoch nicht möglich, diese zu umgehen, da ein Notar zur Beurkundung des Rechtsgeschäfts vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

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